Ich bin jetzt schon fast 9 Monatee 1
mit Gerichtsbeschluß in der Psychiatrie!
Wie komm ich hier wieder raus?
Was muss ich tun um wieder hier raus zukommen?
Kann mir jemand helfen?
Wie kommt man mit Gerichtsbeschluß wieder aus der Psychiatri
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- Beiträge: 1
- Registriert: Di 10. Mär 2009, 17:05
- Wohnort: Wolfenbüttel
hallo psychotante,
ich denke mal, die lösung findest du bei den gründen, wieso du per gerichtsbeschluß überhaupt drin bist. gibt ja viele verschiedene möglichkeiten.
sprich deine ansprechpartner in dieser sache doch mal an und frage sie. sie können dir sicher auskunft geben.
viele grüße, sky
ich denke mal, die lösung findest du bei den gründen, wieso du per gerichtsbeschluß überhaupt drin bist. gibt ja viele verschiedene möglichkeiten.
sprich deine ansprechpartner in dieser sache doch mal an und frage sie. sie können dir sicher auskunft geben.
viele grüße, sky
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Habe auch einen Gerichtsbeschluss bekommen aber zum Glück nur für eine Woche.
Der Richter meinte ich könne zwar Einspruch dagegen einreichen, aber da das eh länger als eine Woche dauern würde, wäre das hinfällig...
Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke mal, dass dich nur ein guter Anwalt mit einem neu beauftragtem Gutachten über deine Psyche da raus bringen kann, da es für einen Einspruch zu spät sein wird.
Der Richter meinte ich könne zwar Einspruch dagegen einreichen, aber da das eh länger als eine Woche dauern würde, wäre das hinfällig...
Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke mal, dass dich nur ein guter Anwalt mit einem neu beauftragtem Gutachten über deine Psyche da raus bringen kann, da es für einen Einspruch zu spät sein wird.
Re: Wie kommt man mit Gerichtsbeschluß wieder aus der Psychiatri
Ich kann ruck-zuck Entmündigt oder als Unzurechnungsfähig erklärt werden und dann haben wir gleich wieder das Vormundschaftsgericht und evtl. einen externen Vertretungsbevollmächtigten.
Re: Wie kommt man mit Gerichtsbeschluß wieder aus der Psychiatri
Auch wenn der Thread hier schon älter ist, hinterlass ich trotzdem mal eine Antwort. Es gibt nur 2 Gründe für eine Zwangseinweisung: a) Gefahr für andere, und b) Gefahr für einen selbst. Wenn beides nicht vorliegt brauchst Du einen guten Anwalt der über einen externen Gutachter das bestätigt....
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